9. Februar 2003
Persönliche Strafen nur durch Zeigen von Karten?
Felix Merk
Ist es zwingend vorgeschrieben, daß eine Zeitstrafe oder ein Spielausschluß durch Zeigen der entsprechenden Karte anzuzeigen ist, oder
kann diese auch "mündlich" ausgesprochen werden?
Ist die Kartenanzeige denn nicht nur als Info für das Publikum und die anderen Spieler gedacht oder entsteht bei einem Feldverweis ohne die entsprechend Karte ein Regelverstoß?
Bei Spielen in Turnierform oder Schiedsrichter im Jugendbereich besitzen meist ja nicht mal eine eigene Pfeife, geschweige denn die entsprechenden
Karten.
Antwort der DHB KSR
Willibald Schmidt
Wenn ein Schiedsrichter aus irgendeindem Grund keine Karten bei sich hat, kann er trotzdem persönliche Strafen aussprechen. Er muß dann dem betroffenen Spieler und seinem Schiedsrichter-Kollegen sagen, welche Karte der ausgesprochenen Strafe zugrunde liegt. In der Halle sind bei gelb, gelb-rot und rot auch die Zeitnehmer zu unterrichten. Ein Schiedsrichter, der keine Karten bei sich hat, sollte vor Spielbeginn beide Mannschaften davon unterrichten.
Weitere Regelfragen:
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