Frage Nr. 213

Regelfrage an die KSR

21. Dezember 2004

Einspruch bei Tatsachenentscheidungen?

Julia Schiefferdecker

In einem Damen-Spiel der 2. Verbandsliga gab es einen Freistoß auf der halb-linken Position. Die Spielerin spielte den Ball in den Schußkreis, wo er von einer Verteidigerin ins eigene Tor abgefälscht wurde. Es war KEINE gegnerische Spielerin im Schußkreis am Ball. Die Schiedsrichter entschieden auf Tor. Muß dazu aber nicht eine Ballberührung der angreifenden Mannschaft gegeben sein?
Und noch eine zweite Frage: Wie verhält man sich als Mannschaft in so einer Situation? Hat die Mannschaftsführerin das Recht, sich bei den Schiedsrichtern zu beschweren? Gibt es die Möglichkeit, (nachträglich) Einspruch einzulegen?

Antwort der DHB KSR

Willibald Schmidt

Ein gültiges Tor kann nur erzielt werden, wenn der Ball vor dem Überschreiten der Torlinie von einem Angreifer innerhalb des Schußkreises gespielt oder berührt worden ist.
In der beschriebenen Situation kann die betroffene Mannschaft lediglich in sportlich akzeptabler Art und Weise den Schiedsrichter auf seinen Fehler aufmerksam machen. Nur wenn der Schiedsrichter seinen Fehler zwar zugibt, die Torentscheidung jedoch nicht zurück nimmt, kann Einspruch beim Zuständigen Ausschuss (ZA) eingelegt werden.

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