21. Dezember 2004
Einspruch bei Tatsachenentscheidungen?
Julia Schiefferdecker
In einem Damen-Spiel der 2. Verbandsliga gab es einen Freistoß auf der halb-linken Position. Die Spielerin spielte den Ball in den Schußkreis, wo er von einer Verteidigerin ins eigene Tor abgefälscht wurde. Es war
KEINE gegnerische Spielerin im Schußkreis am Ball. Die Schiedsrichter entschieden auf Tor. Muß dazu aber nicht eine Ballberührung der angreifenden Mannschaft gegeben sein? Und noch eine zweite Frage: Wie verhält man sich als Mannschaft in so einer Situation? Hat die Mannschaftsführerin das Recht, sich bei den Schiedsrichtern zu beschweren? Gibt es die Möglichkeit, (nachträglich) Einspruch einzulegen?
Antwort der DHB KSR
Willibald Schmidt
Ein gültiges Tor kann nur erzielt werden, wenn der Ball vor dem Überschreiten der Torlinie von einem Angreifer innerhalb des Schußkreises
gespielt oder berührt worden ist.
In der beschriebenen Situation kann die betroffene Mannschaft lediglich in sportlich akzeptabler Art und Weise den Schiedsrichter auf seinen Fehler
aufmerksam machen. Nur wenn der Schiedsrichter seinen Fehler zwar zugibt, die Torentscheidung jedoch nicht zurück nimmt, kann Einspruch beim Zuständigen
Ausschuss (ZA) eingelegt werden.
Weitere Regelfragen:
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