Frage Nr. 258

Regelfrage an die KSR

7. Oktober 2005

Einsatz eines Spielers von einem anderen Verein

Claus Hartmann

Folgende Situation hat sich bei einem Mädchen-B-Pokal Spiel zugetragen: Bei einem Torschuß verletzte sich die Torhüterin. Der Schiedsrichter nahm darauf hin eine Torfrau eines anderen Vereins in das Tor, obwohl es genügend Auswechselspielerinnen bei diesem Team gab.
Die gegnerische Mannschaft protestierte nach dem Spiel gegen diese Entscheidung, da die Verantwortlichen es gar nicht registriert haben, daß hier von einem anderen Team die Torfrau geholt wurde, sondern man war von einem 2. Torwart desselben Vereins ausgegangen.
Bei diesem Protest sagte der Schiedsrichter, daß er es nun einmal so entschieden habe und "basta"...
Da es sich hier um die Zwischenrunde der Meisterschaft handelte, ist der Ausgang dieses Spieles entscheidend für die Teilnahme der einzelnen Mannschaften an der Endrunde.
Hat der Schiedsrichter richtig entschieden oder muß es nicht so sein, daß ein Auswechselspieler der eigenen Mannschaft sich dann in das Tor stellt (mit Ausrüstung) und wie hat sich die "benachteiligte" Mannschaft zu verhalten?
Kann man eventuell die Wertung im Nachhinein anfechten?

Antwort der DHB KSR

Ein Torwart einer anderen Mannschaft ist selbstverständlich nicht spielberechtigt (vgl. § 20 Abs. 1 SpO DHB). Die Folgen eines Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers sind in § 20 Abs. 10 SpO DHB geregelt, nach dem grundsätzlich eine Spielwertung gegen die Mannschaft, die den nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt hat, erfolgt. Darüber kann der Zuständige Ausschuss weitere Maßnahmen ergreifen (Geldstrafen, Punktabzüge etc.).
Die Schiedsrichter können allerdings den Einsatz eines solchen nicht spielberechtigten Spielers nicht verbieten. Sie müssen lediglich die Identität überprüfen und die vorgelegten Spielerpässe überprüfen (§ 35 Abs. 2 SpO DHB). Nach dem Meisterschaftsspiel müssen die Schiedsrichter den Sachverhalt im Spielbericht vermerken. Der Zuständige Ausschuss nimmt sich dann der Sache an und entscheidet. Fehlt ein solcher Vermerk im Spielberichtsbogen, empfiehlt sich eine Information des Staffelleiters oder des Zuständigen Ausschusses.

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