Frage Nr. 281

Regelfrage an die KSR

14. Dezember 2005

Ausrüstung des jugendlichen Torwarts

Martin auf der Mauer

In der Vergangenheit gab es Fragen zur Torwartausrüstung im Jugendbereich. Hier wurde immer darauf verwiesen, daß nur ein vollständig angezogener Torwart zulässig sei. Wie sieht es aus, wenn eine Mannschaft ganz ohne Torwart spielt, also nur mit fünf Feldspielern und auch kein Feldspieler als spielender Torwart fungiert. Darf der Schiedsrichter das Spiel anpfeifen oder muß immer ein Torwart in voller Ausrüstung auf dem Platz stehen? Ich sehe hier das Problem bei Mannschaften, in denen sich der Torwart während des Spiels verletzt und keinem anderen Spieler der Mannschaft die Ausrüstung paßt, sei es weil der ursprüngliche Torwart sehr groß oder sehr klein ist.

Antwort der DHB KSR

Die Regeln für Hallenhockey sehen in § 2 Abs. 1 vor, dass jede Mannschaft während der gesamten Spielzeit einen Torwart auf dem Spielfeld haben muß. Dies gilt sowohl im Erwachsenen- als auch im Jugendbereich. Damit ist es einer Mannschaft nicht erlaubt, ganz ohne Torwart zu spielen. Während im Erwachsenenbereich auch ein Feldspieler die Rechte eines Torwarts wahrnehmen kann, müssen jugendliche Torwarte nach § 27 Abs. 4 SpO DHB vollständig ausgerüstet sein. Dies gilt selbst dann, wenn sie in einer Erwachsenenmannschaft eingesetzt werden. Auf diese Pflicht kann aus Gründen des Jugendschutzes nicht verzichtet werden, selbst wenn die Ausrüstung tatsächlich keinem der Mitspieler passen sollte.

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