Frage Nr. 285

Regelfrage an die KSR

21. April 2006

Fragen zur neuen Vorspannregelung

André Henning

In Zukunft sind übermäßig stark gekrümmte Schläger über 2,5 cm bekanntlich verboten, in der Jugend ab 1.4., im Erwachsenenbereich zur neuen Saison im Sommer.
Meine Fragen:
1) In welcher Art und Weise können und wollen die Schiedsrichter vor den Partien überprüfen, ob dies auch eingehalten wird? Selbst wenn vorher eine Kontrolle stattfinden sollte, kann jeder Spieler später, kurz vor Spielbeginn oder erst in der Pause den Schläger tauschen.
2) Sollte ein derartiger Regelverstoß entdeckt werden: Wie wird der betreffende Spieler oder dessen Mannschaft sanktioniert?
3) Was, wenn ein Eckentor mit einem übermäßig stark gekrümmten Schläger erzielt wurde? Wird dies aberkannt? Gibt es zusätzlich eine persönliche Strafe?

Antwort der DHB KSR

1) Offenbar wird immer dann, wenn sich etwas an den Bestimmungen über den Schläger ändert, die Frage aufgeworfen, wie diese Änderungen wirksam durch die Schiedsrichter kontrolliert werden können. Insofern gilt, daß auch nach der Änderung der Vorspannregelung die Schiedsrichter nicht jeden Schläger auf seine Vereinbarkeit mit dem Regelwerk untersuchen werden. Eine Kontrolle wird nur dann vorgenommen werden, wenn Schiedsrichter konkrete Anhaltspunkte für die Regelwidrigkeit des Schlägers haben. Die Krümmung des Stocks wird laut den Technischen Bestimmungen (§ 2.3.k) mit einem spitzen Keil, der 2,5 cm lang ist, überprüft. Der Stock wird auf eine ebene Fläche gelegt, und der Keil darf an keiner Stelle unter dem Stock komplett hindurch geschoben werden können. Da dieser Keil oftmals nicht verfügbar sein wird, stellt für den Fall einer notwendig werdenden Kontrolle eine 2 Euro-Münze ein gutes Hilfsmittel dar. Stellt man diese senkrecht auf die Kante, so ist der höchste Punkt genau 25 mm von der Tischkante entfernt. Dementsprechend hat ein auf eine flache Ebene gelegter Hockeystock, bei dem ein 2 Euro-Stück unten durchrollen kann, eine zu große und daher nicht mehr erlaubte Krümmung.
2) Im DHB-Zusatz zu § 2.8 der Technischen Bestimmungen heißt es: „DHB: Stellen die Schiedsrichter fest, dass ein Spieler mit einem regelwidrigen Stock an einem Spiel teilnehmen will oder teilnimmt, müssen sie ihm die Teilnahme oder weitere Teilnahme bis zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands verbieten. Im Zweifel entscheiden die Schiedsrichter.“
3) Eine Aberkennung des Eckentores kommt von vornherein nur in Betracht, wenn das Spiel noch nicht wieder fortgesetzt war, da Schiedsrichter andernfalls ihre Entscheidung nicht mehr zurücknehmen dürfen. Haben die Schiedsrichter einen regelwidrigen Stock im Laufe des Spiels nicht bemerkt, dürfte auch ein Einspruch gegen die Spielwertung im Nachhinein nicht weiterhelfen, da insoweit keine Besonderheiten zu einem Spiel bestehen, in dem eine Mannschaft unerkannt das Siegtor mit dem Fuß erzielt. Ist das Spiel dagegen noch nicht fortgesetzt worden, könnte das Eckentor – wenn der Schläger nicht zulässig war – aberkannt werden, da es nicht regulär (kein mit den Technischen Bestimmungen in Einklang stehender Schläger) erzielt worden ist. In diesem Fall kommt auch die Verhängung einer persönlichen Strafe in Betracht, wobei die Umstände des Einzelfalls zu beachten sind.

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