Frage Nr. 206

Regelfrage an die KSR

13. Dezember 2004

Hereingabe der Strafecke - Ausführungsort

Name der Redaktion bekannt

Eine Frage zu dem neuen Regelbuch für Hallenhockey: Unter § 13.3 Abs. a) steht: "Der Ball muss innerhalb des Schußkreises auf der Grundlinie und auf beliebiger Seite des Tores mindestens 6 m vom näheren Torpfosten entfernt liegen." Heißt das, daß man die Strafecke auch an der Bande ausführen könnte?

Antwort der DHB KSR

Willibald Schmidt

Die Strafecke ist an der Markierung auf der Grundlinie, 6 m vom Torpfosten entfernt, auszuführen (siehe Abb. im Regelheft Seite 17). Zugegebenermaßen irritiert die aus dem englischen Regeltext übernommene Formulierung "mindestens", mit der eigentlich ausgedrückt werden soll, dass der Ball nicht näher als 6 m vom Torpfosten entfernt hereingespielt werden darf.

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