Frage Nr. 091

Regelfrage an die KSR

11. Dezember 2002

Schlußstrafecke

Andreas Engels

Die letzte Strafecke (SE) wird noch ausgeführt"... Dieser Satz ist wohl jedem bekannt. Sind hier nur die SE gemeint, deren "Ausführung" nach abgelaufener Spielzeit beginnt?
Wenn ja: Gefährdet man damit nicht die Verteidiger, weil der Schütze schon aus Reflex und Gewohnheit noch aufs Tor schießt? Wie verhält es sich, wenn der Herausgeber eine erneute Ausführung oder Verzögerung provoziert(z. B. beim Ball hinlegen), nur damit die SE nach der Sirene ausgeführt werden kann?
Wenn nein: Zählt das geschossene Tor, obwohl die Verteidiger dem Irrtum erliegen, die SE und damit das Spiel wäre mit der Sirene beendet?

Antwort der DHB KSR

Willibald Schmidt

Eine "Schlußstrafecke" ist jede Strafecke, die vor Ablauf der regulären Spielzeit verhängt wurde und bei Ertönen der Schlußsirene entweder noch nicht beendet oder noch gar nicht begonnen wurde. In beiden Fällen wird die Ecke nach den entsprechenden Regeln bis zum Ende durchgespielt.

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